Whitepaper zum Thema Allergenmanagement des IFS

Der IFS hat ein Whitepaper zum Thema Allergenmanagement mit dem Namen References to support allergen management and compliance with IFS requirements herausgegeben. Das Whitepaper bietet Unterstützung bei der Einhaltung der IFS-Anforderungen an das Allergenmanagement und konzentriert sich auf die Anforderungen des IFS Food Standards im Kapitel 4.19, d.h.

4.19.1: Durchführung einer Risikobewertung für Allergene

4.19.2: Minimierung von Kreuzkontaminationen

4.19.3: Deklaration von Allergenen in Endprodukten

    Das Dokument fasst relevante Leitlinien und internationale Rechtsvorschriften zusammen, die Unternehmen bei der Vorbereitung auf das IFS-Audits unterstützen können.

    Das Whitepaper betont, dass die bereitgestellten Informationen als Leitfaden dienen und rechtliche Vorschriften je nach Land variieren können. Es enthält praktische Tools wie Entscheidungsbäume, Vorlagen und Validierungsprotokolle für das Allergenmanagement.

    Allergenmanagement – Interaktiver Leitfaden – Allergen Risk Review

    Das sogenannte Allergen Bureau – eine Organisation der Lebensmittelwirtschaft in Australien und Neuseeland, die sich mit dem Thema Allergenmanagement beschäftigt – hat unter der Bezeichnung „Allergen Risk Review Website“ ein kostenloses Werkzeug in Form eines interaktiven Leitfaden online gestellt. Dieser dient zur Unterstützung beim Aufbau eines Allergenmanagementsystems. Es werden die verschiedenen Schritte von der Rohwarenbeschaffung bis zur Verpackung und Kennzeichnungskontrolle der Endprodukte betrachtet und hilfreiche Hinweise gegeben was alles berücksichtigt werden sollte.

    Quelle: https://info.allergenbureau.net/infographic/

    Details finden Sie unter https://info.allergenbureau.net/

    Allergene in Lebensmitteln – CVUA – Bilanz 2017

    Das CVUA Stuttgart hat die Ergebniss der Untersuchungen bzgl. Allergenen in 2017 für das Land Baden-Württemberg veröffentlicht. In 17 % der 4.982 untersuchten Proben wurden nicht deklarierte Allergene nachgewiesen. 7 % (352) der untersuchten Proben überschritten dabei den sogenannten Beurteilungswert. Bei dem Beurteilungswert handelt es sich um eine interne Bagatellgrenze des Untersuchungslabors der Lebensmittelüberwachung, der je allergen variiert. In der Regel führen diese Untersuchungsergebnisse zu keiner Beanstandung oder ziehen weiteren Maßnahmen nach sich. Details finden Sie hier.