Doctrine zum IFS Food

Seit April 2024 gibt es eine neue Ausgabe der standardergänzenden Doctrine, die nun in der Version 3 vorliegt und unbedingt zu beachten ist.

Darin sind Neuerungen zur Anwendung der Anforderungen (Teil 2 des Standards) – also den von den Unternehmen zu erfüllenden Kriterien – zu finden. Diese betreffen die Kriterien 4.4. Einkauf sowie 4.18.1 Rückverfolgbarkeitssystem. Allerdings nur für die Beschaffung von Tieren, Fisch und Meeresfrüchten sowie für Tierschlachtanlagen.

Der aktuelle IFS Food Standard, die zugehörige Doctrine sowie weitere ergänzende Dokumente können auf der IFS Webseite (www.ifs-certification.com ) kostenlos heruntergeladen werden.

Die Neuerungen der IFS Food Version 8

Bereits nach 2,5 Jahren gibt es wieder eine neue Version des IFS Food. Im April 2023 ist dieser in der Version 8 erschienen. Die Neuerungen sind nicht so umfänglich wie bei der Vorversion – aber es hat sich wieder einiges getan, was in Zukunft beachtet und umgesetzt werden muss. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick.

Die Version 8 wurde im April 2023 veröffentlicht, die Anwendung ist ab dem 1. Oktober 2023 möglich und ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Im Falle einer unangekündigten Auditierung gilt hier, dass das Auditzeitfenster am oder nach dem 1. Oktober 2023 beginnt bzw. am oder nach dem 1. Januar 2024.
Die Hintergründe für die Version 8 sind zum einen die Übernahme der Anforderungen der neuen Fassung des Codex Alimentarius bzgl. HACCP sowie die aktualisierte Version der ISO 22003. Außerdem beinhaltet sie eine Vereinfachung für Auditoren und Zertifizierungsstellen, z. B. bei der Auditberichtserstellung. Auch wurden die Rückmeldungen der Stakeholder zur Version 7 berücksichtigt. Die Version 8 besteht unverändert aus 4 Teilen und 12 Anlagen.

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Das Warten hat ein Ende – IFS Food Version 8

Die Veröffentlichung der Version 8 des IFS Food hat – aufgrund der GFSI Suspendierung im Dezember 2022 – etwas auf sich warten lassen. Mitte April war es nun so weit.

Folgende wesentliche Neuerungen sind in der Version 8 zu finden:

  • Überarbeitung des Bewertungssystem – eine B-Bewertung ist wieder eine Abweichung.
  • Ausweitung der Anforderungen an die Lebensmittelsicherheitskultur – es muss Ziele für jede der 4 Dimensionen (Kommunikation, Schulung, Rückmeldung der Mitarbeiter sowie die Leistungsmessung) geben.
  • Berücksichtigung der aktuellen Fassung des Codex Alimentarius bzgl. HACCP. Daraus resultiert z.B. die neue Anforderung 2.3.11.1 zur Validierung des HACCP-Plans.
  • Berücksichtigung der aktuellen ISO 22003-2 sowie der aktuellen GFSI-Benchmarking Kriterien.
  • Neue Zuordnung einiger Anforderungen, um dem Auditablauf konsequenter und effizienter zu entsprechen.
  • Damit verbunden erfolgt auch eine Reduzierung der Anzahl der Anforderungen
  • Die bisher zahlreichen Pflichtangaben für den Auditbericht wurden reduziert – es sind noch 21 sowie 49 Informationen, die in Form einer Zusammenfassung abgefasst werden sollen und die vom Auditor dann im Rahmen des Audits geprüft und validiert werden.
  • Aufnahme von verschiedenen Regelungen aus der aktuellen Doctrine in den Standard

Ab dem 01.10.2023 können Audits nach der neuen Version durchgeführt werden, ab 01.01.2024 ist die Version 8 dann für alle Audits verpflichtend anzuwenden.

Die aktuelle Zertifizierungsgrundlage ist derzeit weiterhin der IFS Food Standard in der Version 7. Der Standard, eine Gegenüberstellung der Änderungen von Version 7 zu 8, die IFS Food Doctrine sowie weitere ergänzende Dokumente können auf der IFS Webseite (www.ifs-certification.com) kostenlos heruntergeladen werden. Die deutsche Fassung des Standards ist allerdings etwas versteckt und hier zu finden.

IFS Food Version 8

Beim IFS Food ist die Version 8 in Arbeit. Die Entwurfsfassung konnte bis zum 24.05.2022 von den Stakeholdern kommentiert werden und beinhaltet folgende wesentlichen Neuerungen:

  • Audits heißen nicht mehr Assessment, sondern wieder Audits
  • Berücksichtigung der aktuellen Fassung des Codex Alimentarius zum Thema HACCP aus 2020
  • Berücksichtigung der kommenden Neufassung der ISO 22003-2
  • Neue Zuordnung einiger Anforderungen, um dem praktischen Auditablauf noch besser zu entsprechen
  • Damit verbunden erfolgt auch eine Reduzierung der Anzahl der Anforderungen
  • Überarbeitung des Bewertungssystems, insbesondere die B-Bewertung. D.h. es soll wieder eine B-Abweichung geben.
  • Überarbeitung bzw. Reduzierung der zahlreichen Pflichtangaben für den Auditbericht
  • Aufnahme der Regelungen aus der aktuellen Doctrine in den Standard

Die Version 8 wird vermutlich Ende 2022 veröffentlicht und ist dann ab 01.07.2023 anwendbar.

IFS Food Version 7 – die Neuerungen

Die seit langem erwartete neue Fassung des International Featured Standard (IFS) Food wurde am 1. Oktober 2020 veröffentlicht und liegt nun als Version 7 vor. Ab März 2021 können Audits danach durchgeführt werden und ab Juli 2021 ist die neue Version dann verpflichtend anzuwenden.  

Ziel der Aktualisierung war es, die Nutzbarkeit für den Anwender in der Industrie zu vereinfachen, z. B. durch die Konkretisierung von Definitionen (Anlage 12, Glossar), durch die Überarbeitung der Formulierungen der Anforderungen zur besseren Verständlichkeit sowie durch Straffung der Anforderungen (15 % weniger als in Version 6.1).

Der Standard besteht unverändert aus 4 Teilen, d. h.:

  • Teil 1 – IFS Food Zertifizierungsprotokoll
  • Teil 2 – Liste der IFS Food Assessmentanforderungen
  • Teil 3 – Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren – IFS Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren
  • Teil 4 – Berichtswesen, Software auditXpressXTM und IFS Datenbank
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IFS Food – Verpflichtung zu unangekündigten Audits

Der IFS Food Standard ist, wie auch der BRC und FSSC 22000 und diverse weitere Standards, ein GFSI anerkannter Standard. Die Global Food Safety Initiative ist eine Organisation die unter anderem Anforderungen an Zertifizierungssystem stellt, diese sind in sogenannten GFSI Benchmarking Requirements festgeschrieben. In der aktuellen Version 2020 sind auch die Anforderung bezüglich der Verpflichtung zu unangekündigten Audits aktualisiert worden. Es besteht nun die Vorgabe zur Durchführung von unangekündigten Audits mindestens alle 3 Jahre.

Der IFS hat diese Anforderung im August 2020 in der aktuellen Fassung der IFS Doctrine aufgenommen, die ebenso wie die Anforderungen des IFS Food Standards berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass ab dem 01.01.2021 mindestens alle 3 Jahre ein IFS Food Audit unangekündigt erfolgen muss. Informationen zur Anmeldung, Durchführung sowie zum Ablauf eines unangekündigten Audits finden Sie im IFS Food Standard in Kapitel 5, bei ihrer Zertifizierungsgesellschaft oder auch hier.

IFS Food – Version 7

Der IFS hat die neuen Daten für die Veröffentlichung der Version 7 des IFS Food bekannt gegeben. Demnach soll der Standard Anfang Oktober 2020 veröffentlicht werden. Ab März 2021 können Audits nach der Version 7 durchgeführt werden und ab Juli 2021 ist die neue Version dann verpflichtend anzuwenden.

IFS GMP Check – für die Dauer der Covid-19-Krise

Der IFS bietet für die Dauer der Covid-19-Krise einen sogenannten GMP Check an. Relevant ist dieser für Unternehmen, die Ihr reguläres IFS Audit aufgrund der Covid-19-Krise nicht durchführen können oder konnten.

Der IFS geht davon aus, dass es zu einem Engpass bei der Auditorenverfügbarkeit kommt, sobald die Auditierung wieder möglich sein wird. Dafür wurde nun der GMP Check eingeführt.

Diese 5-8 stündigen, unangekündigten vor Ort Check können IFS zertifizierte Unternehmen durchführen lassen, um die Einhaltung der Anforderungen an Hygiene und Lebensmittel-/Produktsicherheit zu demonstrieren und somit das Vertrauen in der Lebensmittelkette zu stärken. Es gibt auf der IFS Webseite einen Leitfaden zum GMP Check, der die Details regelt.

Der GMP Check erfolgt innerhalb einen Zeitfensters von 18 Wochen nach der Anmeldung und wird von Auditoren der zuständigen Zertifizierungsstelle durchgeführt. 10 Sperrtage plus Nichtbetriebszeiten werden dabei berücksichtigt.

Der Ablauf gestaltet sich ähnlich wie die Food Safety Checks . Die Bewertung der Einzelkriterien erfolgt mit „OK“, „nicht OK“, „KO“ und „Major“ und der gesamte GMP Check kann entweder „bestanden“ oder „nicht bestanden“ werden.

Das Ergebnis wird nach Abschluss in der IFS Datenbank hinterlegt und diejenigen die das Unternehmen dort als Favoriten hinterlegt haben, erhalten automatisch eine Benachrichtigung incl. Ergebnis.

Hier ist zu beachten, dass der GMP-Check eine eigenständige Lösung ist. Er ist nicht akkreditiert und wurde speziell nur für die Covid-19-Krise entwickelt.

Wieder da – IFS Food Safety Checks

Im März 2019 führt der IFS die unangekündigten Food Checks wieder ein, diesmal heißen sie allerdings IFS Food Safety Checks.

In einem eintägigen, unangekündigten Audit wird eine Auswahl der Anforderung des IFS Food Version 6.1 mit Schwerpunkt auf die Themen HACCP, Hygiene und Schädlingsbekämpfung auditiert. Dabei wird geprüft, ob das Unternehmen die Produkt- und Lebensmittelsicherheit bzw. -qualität im täglichen Betriebsablauf durch fortwährende Umsetzung der Anforderungen gewährleistet.

Die Regelungen sind ähnlich wie bei den früheren Food-Checks, d. h.

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IFS Food – unangekündigte Audits

Seit 2014 nehmen viele IFS zertifizierte Unternehmen an den freiwilligen unangekündigten IFS Food-Checks teil – hier gibt es etwas Neues. Gemäß einer Aktualisierung des IFS Audit Protokolls wird das unangekündigte Audit in der bestehenden Form abgelöst und macht ab Oktober 2016 dem unangekündigten vollständigen Zertifizierungsaudit Platz. Details finden Sie hier.