Die Neuerungen der IFS Food Version 8

Bereits nach 2,5 Jahren gibt es wieder eine neue Version des IFS Food. Im April 2023 ist dieser in der Version 8 erschienen. Die Neuerungen sind nicht so umfänglich wie bei der Vorversion – aber es hat sich wieder einiges getan, was in Zukunft beachtet und umgesetzt werden muss. Hier die wesentlichen Änderungen im Überblick.

Die Version 8 wurde im April 2023 veröffentlicht, die Anwendung ist ab dem 1. Oktober 2023 möglich und ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Im Falle einer unangekündigten Auditierung gilt hier, dass das Auditzeitfenster am oder nach dem 1. Oktober 2023 beginnt bzw. am oder nach dem 1. Januar 2024.
Die Hintergründe für die Version 8 sind zum einen die Übernahme der Anforderungen der neuen Fassung des Codex Alimentarius bzgl. HACCP sowie die aktualisierte Version der ISO 22003. Außerdem beinhaltet sie eine Vereinfachung für Auditoren und Zertifizierungsstellen, z. B. bei der Auditberichtserstellung. Auch wurden die Rückmeldungen der Stakeholder zur Version 7 berücksichtigt. Die Version 8 besteht unverändert aus 4 Teilen und 12 Anlagen.

+ In Teil 1 des Standards, dem Zertifizierungsprotokoll bzw. den Regelungen zum Ablauf einer Zertifizierung, ist Folgendes neu:

  • Audits heißen wieder Audit und nicht mehr Assessment.
  • Änderung des Bewertungssystems – eine B-Bewertung ist wieder Abweichung und wird mit 15 Punkten bewertet. Wenn diese allerdings bei einem KO-Punkt vergeben wird, dann gibt es 0 Punkte.
  • Eindeutige Regelungen, dass Claims/Auslobungen (wie z. B. „reich an Vitamin C“) im Geltungsbereich (Zertifikat) nicht genannt werden dürfen. Dass es aber zulässig ist, Produktnamen anzugeben, wenn diese unter eine Regelung für geografische Angaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 fallen. Etwa „g. U.“ (geschützte Ursprungsbezeichnung) oder „g. g. A.“ (geschützte geografische Angabe). In diesen Fällen wird auf dem Zertifikat allerdings folgender Haftungsausschluss ergänzt: „Die geschützte geografische Angabe ‚XXX‘ ist eine extrinsische Qualität des Produkts / der Produkte, deren Bewertung nicht unter die IFS Food Zertifizierung fällt.“
  • jedes 3 Audit muss weiterhin unangekündigt erfolgen. Es gibt aber neue Regelungen zum Vorgehen bei Nichtbestehen eines Audits. Wenn ein unangekündigtes Audit nicht bestanden wird, zählt dies bei der Berechnung. Wird hingegen ein angekündigtes Audit nicht bestanden, zählt dies nicht mit bei der Berechnung des 3. Audits (unangekündigt).
  • Bei Nutzung der unangekündigten Auditoption gibt es nun den sogenannte Star Status – dieser ist sichtbar auf dem Zertifikat und in der IFS-Datenbank.

+ In Teil 2 des Standards, der Liste der Anforderungen, gibt es einige Neuerungen und Änderungen.

  • Zuerst ist zu erwähnen, dass es eine erneute Reduzierung der Anzahl der Anforderungen gegenüber der Vorversion gibt: Die Anzahl ist von 237 auf 232 gesunken. Es gibt aber 4 neue Anforderungen, 8 Anforderungen wurden zusammengeführt oder gelöscht und die Anforderungen aus dem Kapitel 6 „Food defence“ sind nun in komprimierter Form in Kapitel 4.21 zu finden.
  • Die Anzahl der KO-Punkte sowie deren wesentliche Inhalte sind unverändert.
Nr.IFS Food Version 8IFS Food Version 7
11.2.1 Verantwortung der Unternehmensleitung1.2.1 Verantwortung der Unternehmensleitung
22.3.9.1 Überwachung der CCPs2.2.3.8.1 Überwachung der CCPs
33.2.2 Personalhygiene3.2.2 Personalhygiene
44.1.3 Kundenvereinbarungen4.2.2.1 Kundenvereinbarungen
54.2.1.3 Rohwarenspezifikationen4.2.1.3 Rohwarenspezifikationen
64.12.1 Risikominderung Fremdmaterialien4.12.1 Fremdkörper-Risikominderung
74.18.1 Rückverfolgbarkeit4.18.1 Rückverfolgbarkeit
85.1.1 Interne Audits5.1.1 Interne Audits
95.9.1 Verfahren zum Umgang mit Produktrückrufen, Produktrücknahmen und Vorfällen5.9.1 Verfahren zur Produktrücknahme / Produktrückruf
105.11.3 Korrekturmaßnahmen5.11.2 Korrekturmaßnahmen
 
  • Die Vorgaben zu Häufigkeiten bestimmter Dinge, die bisher in der Doctrine geregelt waren, wurden in den Standard aufgenommen, d. h.:
    • Einige Punkte müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, oder wenn bedeutsame Änderungen auftreten, erfolgen. Dies betrifft die Anforderungen:

1.3.3             Überprüfung der Infrastruktur und Umgebung durch die Unternehmensleitung,

2.3.11.2        Durchführung von Verifizierungsmaßnahmen,

4.4.7             Überprüfung der Rohwarenbeschaffung und Lieferantenbewertung,

4.6.1             Dokumentation von Maßnahmen hinsichtlich Risiken aus der Werksumgebung,

4.12.4           Wartung der Metall-/ Fremdmaterial-Detektoren,

4.18.2           Testung des Rückverfolgbarkeit-Systems/ Mengenkontrolle,

4.20.4           Überprüfung der Schwachstellenbewertung,

4.21.3           Überprüfung des Produktschutz (Food-Defence)-Plans

5.6.3             Gegenprüfung der Laborergebnisse mit Ergebnissen von akkreditierten Laboren.

    • Weitere Punkte müssen innerhalb einer 12-monatigen Zeitspanne geplant werden, die Ausführung darf nicht länger als 15 Monate Diese Regelung gilt bei:

1.3.1 Managementbewertung,

5.1.1 Internen Audits,

5.9.2 Test-Rückruf / Rücknahme.

  • Bei verschiedenen Anforderungen wurde die Forderung nach eine Gefahrenanalyse zur Ermittlung von Häufigkeiten oder Kriterien geändert. Diese müssen nun risikobasiert ermittelt werden, z. B.: 3.2.1 Risikobasierte Vorgaben zur Personalhygiene, 4.9.9.2 Risikobasierter Stichprobenplan für die Qualität von Wasser. Dies bedeutet unverändert auch, dass es eine Dokumentation der risikobasiert ermittelten Häufigkeiten, Kriterien o. Ä. gibt.

Kapitel 1 – Unternehmensführung & -verpflichtung

  • Die Forderung bzgl. Lebensmittelsicherheit und Produktqualität in der Unternehmenspolitik wurde ergänzt um Produktlegalität und -authentizität. Außerdem wurde die Nachhaltigkeit aufgenommen (1.1.1).
  • Die Ziele hinsichtlich Lebensmittelsicherheitskultur müssen nun mindestens die Kommunikation über Lebensmittelsicherheitspolitik, Schulungen, Rückmeldungen der Mitarbeiter zu Themen der Lebensmittelsicherheit und Leistungsmessung beinhalten.
  • Im Falle von Auffälligkeiten der Lebensmittelsicherheit, Legalität oder bei Lebensmittelbetrug müssen Unternehmen diese an ihre Zertifizierungsstelle weitergeben.  

Kapitel 2 – Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsmanagementsystem

  • Es gibt eine neue Forderung in Bezug auf den HACCP-Plan, dieser muss validiert werden und Überprüfungsverfahren festgelegt werden. D. h., die Validierungsverfahren, einschließlich der Revalidierung nach jeder Änderung, die sich auf die Lebensmittelsicherheit auswirken können, sind zu dokumentieren, umzusetzen und aufrechtzuerhalten, um sicherzustellen, dass der HACCP-Plan geeignet ist, die ermittelten Gefahren wirksam zu kontrollieren. 

Kapitel 3 – Ressourcenmanagement

  • Die Einhaltung der Vorgaben zur Personalhygiene muss mind. alle 3 Monate überwacht werden.
  • Eine Auswertung der Effektivität von Schulungen ist nun gefordert.

Kapitel 4 – Operative Abläufe

Kapitel 4.1 – Kundenorientierung und Vertragsprüfung

  • Die KO-Anforderung Nr. 4 (Einhaltung von Kundenanforderungen) wurde um Test- und Überwachungspläne erweitert.

Kapitel 4.2 – Spezifikationen

  • Neu aufgenommen wurden Regelungen bzgl. des Nachweises im Falle einer Auslobung (Claims).

Kapitel 4.4 – Einkauf

  • Das Beschaffungsverfahren muss nun auch Regelungen für Ausnahmesituationen wie z. B. Noteinkauf beinhalten.
  • Das Thema Food Fraud wurde bei den Anforderungen in diesem Kapitel ergänzt.

Kapitel 4.5 – Produktverpackung

  • Die Eignung von Verpackungsmaterialien mit Lebensmittelkontakt und das Vorhandensein funktioneller Barrieren müssen für jedes relevante Produkt validiert werden und durch Tests/Analysen nachgewiesen werden.

Kapitel 4.10 – Reinigung und Desinfektion

  • Verschiedene Anforderung zur Reinigung sowie Reinigbarkeit wurden erweitern auf Reinigung und Desinfektion.
  • CIP-Kriterien (Cleaning in Place) wurden in die Anforderung für Reinigungs- und Desinfektionspläne aufgenommen.

Kapitel 4.12 – Risikominderung für Fremdmaterialien und -chemikalien

  • Dies Kapitel umfasst nun auch Chemikalien – verschiedene Anforderungen aus anderen Kapiteln der Vorversion sind nun hier zu finden.

Kapitel 4.17 – Anlagen und Ausrüstungsgegenstände

  • Vor der Inbetriebnahme neuer Anlagen und Ausrüstungen ist deren Eignung zu validieren.

Kapitel 4.19 – Allergenmanagement

  • Die Vorgaben zu Maßnahmen zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen wurden um das Personal sowie Besucherinnen und Besucher erweitert.
  • Potenzielle Allergen-Kreuzkontaminationen der eingesetzten Rohstoffe sind im Allergenmanagementsystem und der Deklaration zu berücksichtigen.

Kapitel 5 – Messungen, Analysen, Verbesserungen

Kapitel 5.3 – Validierung und Kontrolle von Prozessen

  • Relevante Prozessparameter müssen gegen unbefugten Zugriff und/oder unbefugte Veränderung gesichert sein.

Kapitel 5.4 – Kalibrierung, Justierung und Prüfung von Mess- und Überwachungsmitteln

  • Im Falle einer Fehlfunktion eines Prüfmittels ist vorgegeben, dass festgestellt wird, ob Auswirkungen auf Prozesse und Produkte vorhanden sind, um sicherzustellen, dass keine nicht konformen Produkte verarbeitet wurden.

Kapitel 5.6 – Produkttests und Umgebungsmonitoring

  • Die Forderungen an das Umgebungsmonitoring sind nun in diesem Kapitel zu finden.

Kapitel 5.9 – Umgang mit Produktrückrufen, Produktrücknahmen und Vorfällen

  • Die Anforderungen an das Verfahren wurden konkretisiert bzgl. der eindeutigen Zuweisung von Zuständigkeiten sowie der Schulung der verantwortlichen Personen. Zudem schließt der Kommunikationsplan auch Kunden sowie ggf. Endverbraucher mit ein.

Dritter und vierter Teil des Standards

Hier finden sich Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren sowie an das Berichtswesen, an die IFS-Software und an die IFS-Datenbank. Auf Neuerungen in diesen Teilen wird im Rahmen dieses Beitrags nicht weiter eingegangen.

Fazit

Grundsätzlich findet sich in der Version 8 nicht sehr viel völlig Neues, da die Dinge zuvor schon großteilig in der standardergänzenden Doctrine geregelt waren. Es gilt aber, das eigene QM-System zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen vollständig beachtet und umgesetzt sind.