Remote-Audit bei IFS Broker Version 3

Seit Mitte September 2020 sind beim IFS Broker Remote-Audits zulässig. Eine Remote-Auditierung ist freiwillig und muss bei der Zertifizierungsstelle beantragt werden. Die Zertifizierungsstelle muss daraufhin eine Risikobewertung hinsichtlich der Durchführbarkeit und Effektivität des Audits erstellen. Diese umfasst unter anderem, ob das zu auditierende Unternehmen und der Auditor Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) haben.

Wenn die Risikobewertung positiv ausfällt, muss eine schriftliche Vereinbarung zur Durchführung des Remote-Audits getroffen werden, die auch datenschutzrechtliche und technische Anforderungen umfasst.

Anschließend kann das Audit durchgeführt werden. Auf dem Deckblatt des Auditberichts wird allerdings deutlich darauf hingewiesen, dass das Audit remote durchgeführt wurde.

Auditoren müssen für diese Art des Audits eine zusätzliche Onlineschulung absolvieren, um Remote-Audits durchführen zu dürfen.

Festgelegt sind all diese Dinge im Audit Protokoll für Remote-Audits nach IFS Broker Version 3, das auf der Webseite des IFS in englischer Sprache zu finden ist.